Was sind die umweltfreundlichen PVC-Kalzium-Zink-Stabilisatoren?

2026-04-10 - Hinterlassen Sie mir eine Nachricht

Umweltfreundliche PVC-Kalzium-Zink-Stabilisatoren bestehen hauptsächlich aus Kalzium-Zink, Schmiermitteln, Antioxidantien und anderen Komponenten, die durch spezielle Prozesse synthetisiert werden.

Umweltfreundliche PVC-Kalzium-Zink-Stabilisatoren können nicht nur Stabilisatoren auf Blei-, Cadmium- und Salzbasis ersetzen, sondern auch organische Stabilisatoren auf Zinnbasis ersetzen.

Umweltfreundliche PVC-Kalzium-Zink-Stabilisatoren zeichnen sich durch hervorragende thermische Stabilität, Witterungsbeständigkeit, Flammwidrigkeit, Lichtstabilität, Transparenz und Färbefähigkeit aus.

Praktische Tests haben gezeigt, dass seine thermische Stabilität Bleisalz-basierte Stabilisatoren in PVC-Produkten vollständig ersetzen kann, es handelt sich um einen neuen Typumweltfreundliche Hochleistungsstabilisatoren mit guter Leistung.


Umweltfreundliche PVC-Kalzium-Zink-Stabilisatoren haben folgende Vorteile:

1. Umweltfreundliche PVC-Kalzium-Zink-Stabilisatoren können die PVC-Verarbeitungsleistung ohne giftige Schwermetalle verbessern. Und es wurde von ROHS genehmigt.

2.    Umweltfreundliche PVC-Kalzium-Zink-Stabilisatoren werden häufig in Hart- und Weich-PVC-Produkten wie SPC-Bodenbelägen, PVC-Platten, PVC-Bodenbelagsubstraten, PVC-Profilen, PVC-Rohren und -Formstücken sowie PVC-Schaum verwendet Produkte, PVC-Drähte und -Kabel, PVC-Kantenstreifen, dekorative PVC-Wandpaneele und PVC-Holz-Kunststoff-Verbundprodukte.

Wenn Sie an umweltfreundlichen PVC-Kalzium-Zink-Stabilisatoren interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte unverbindlich. sale@aosenchemical.com 

Wir empfehlen Ihnen je nach Anwendung die am besten geeigneten umweltfreundlichen PVC-Kalzium-Zink-Stabilisatoren.


Anfrage absenden

X
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein besseres Surferlebnis zu bieten, den Website-Verkehr zu analysieren und Inhalte zu personalisieren. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzrichtlinie